Zum Fünfjährigen der Kanzlei am 01. Juli 2011 versprach ich: „Wenn ich mal viel Zeit habe, versuche ich zu klären, ob dieses Video “gefahrlos” hier (= extra prima good) laufen kann.“ Es ging und geht dabei um das rechtssichere Einbetten externer Inhalte (z.B. von YouTube) auf z.B. Blogs und sozialen Netzwerken. Ich habe gerade überhaupt keine Zeit. Allein – die Geschichte scheint aus urheberrechtlicher Sicht geklärt! Denkbar sind aber weiter die Verletzung von z.B. Persönlichkeits- und Wettbewerbsrechten. Und Juristen wären keine solchen, wenn sie nicht weitere Fragen aufwerfen würden (z.B.Weiter Lesen