Heute sind die E-Scooter (auch) in Ingolstadt angekommen. Die App meldete familienfreundlich genau drei am Kreuztor. Bevor es losging, musste aber gleich der erste davon stehen bleiben. Man kann nämlich leider – telefonisch bestätigt durch den Kundenservice – immer nur einen Roller gleichzeitig über die App aktivieren …
Dann ging es kreuz und quer durch die Stadt. Erstes Fazit: Warum nicht?! Unsere Mobilität ist (endlich!) in Bewegung gekommen – und das Tempo der Veränderung wird noch zunehmen. Bei den möglichen Antrieben. Bei den einzelnen Verkehrsmitteln. Dazu kommt die Digitalisierung. Und nicht zuletzt gilt es ein neues Miteinander im Verkehrsraum zu finden – unter Verabschiedung der Totaldominanz des Automobils. Offen sein für Neues! Ich bin jedenfalls sehr gespannt und neugierig wohin die Reisen gehen.
Wobei (aber) zwei Dinge schon feststehen: Kopfsteinpflaster sind – mit dieser Federung – kein E-Scooter Revier (einfach mal die Kupferstraße durchqueren …). Und ich bleibe vor Ort – Radfahrer.
Noch ein bisserl was Rechtliches. Die Teilnahme von Elektrorollern regelt die „Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr“ (eKFV). In § 10 wird ihnen als Fahrfläche der Radweg zugeschrieben. Wenn solche nicht vorhanden sind, muss auf Fahrbahnen gefahren werden!
Deswegen fuhren heute soviele zu zweit auf einem Roller da nur einer gebucht werden kann.Spassmodus aus aber es ist so viele zu zweit auf einem Fussgängerzone oder Fussweg egal die fahren wie sie wollen.Nur nicht was erlaubt ist.