2017. Erst mal Ballast abwerfen. Leider. Bis vor Kurzem hatte ich das österreichische „A La Carte Magazin“ nicht als solchen geführt. Nachdem man sich dort aber seit zwei Ausgaben für einen Junk Food Clown tief – zu tief – bückt, liegt es schwer in meinem Briefkasten. Hier kann man dem bedauerlichen Vorgang auf den Grund gehen. Die neue Ausgabe ist da. Und? Meine Hoffnung empfahl sich auf Seite 57. Man hat es sich mit dem neuen Freund weiter gemütlich gemacht … Die Öffentlichkeitsarbeit erklärt das aalglatt so:
Gerade als aufgeklärter und intelligenter Leser gehe ich hier nicht (mehr) mit. Und darf noch einmal zitieren: „Die Grenze ist für mich aber dann erreicht, wenn man einen Handel eingeht, der (auch) über Dinge disponiert die (eigentlich) unbezahlbar sind. In dieser Schublade finden sich Werte wie Charakter, Haltung, Stil, Niveau, Format, Würde, Stolz, Selbstachtung, Wertgefühl oder Rückgrat. Das ist dann ein schlechter Deal.“
Magazin für Ess- und Trinkkultur … ts, ts, ts.
Hallo Gerhard. Meine (ganz persönlichen) Beweggründe habe ich ja schon genannt. Wie bei so vielen Dingen gibt es die Bandbreite von geht (nennen wir es weiß), geht nicht (nennen wir es schwarz) und sehr, sehr viel grau dazwischen. Nun frage ich dich: Gibt es etwas Gegensätzlicheres zur „Ess- und Trinkkultur“, gemessen an ihrer Schöpfungshöhe, im Sinne von Kochhandwerk, Geschmack, Vielfalt, regionaler Identifikation und natürlich auch (globaler) Nachhaltigkeit als das Geschäftsmodell der Junk Food Clowns und ihrer Dubletten? Damit sind wir – diesen Kontext betreffend – im pechschwarzen Bereich! Und ich sehe viel Grund für viel Bohei. Finanziere ich mich (auch) durch Werbung, habe ich doch trotzdem die Verpflichtung zu prüfen, wem ich meine Bühne gebe. Diese Bühne habe ich doch – und da bin ich gerne bei dir – durch „eine Reihe ausgezeichneter Artikel“ erst geschaffen. Und dann gebe ich darauf einem Totalausfall das Mikro? Der will doch gerade hier auf Sendung gehen, weil ich mir einen bestimmten Wert, einen bestimmten Ruf erarbeitet habe. Der soll damit auch auf ihn fallen! Steht dieses Zusammentreffen im Widerspruch – wie hier, man vergesse auch die gleichzeitige Beilage von Slow Food Wien nicht… – sollte auch (viel) Geld die Türe nicht öffnen. Tugenden wie Charakter, Haltung, Stil, Niveau, Format, Würde, Stolz, Selbstachtung, Wertgefühl oder Rückgrat helfen einem dabei. Wenn man sie hat 😉
Noch zwei persönliche Anmerkungen; Du hast gefragt. Mein privater Blog beschäftigt sich mit einer Vielzahl von Themen. Auch, aber eben nicht nur, mit den Ideen von Slow Food. Warum sollte ich dabei nicht auf meine Kanzlei verlinken dürfen??? In dieser steckt mindestens so viel von mir, wie in diesem Blog! Ich würde dabei – unter Hinweis auf obige Einteilung – von schneeweiß sprechen 😉 Und selbstverständlich behalte ich mir bei jedem angetragenen Mandat vor, es auch abzulehnen (aus einer Vielzahl von möglichen Gründen).
Ganz ehrlich, ich finde den Einwand etwas übertrieben. Ganz klar, ein Inserat eines Fast Food Unternehmens in einer derartigen Zeitschrift finde ich nicht 100% korrekt. Demgegenüber steht, dass a la carte wirklich eine Reihe ausgezeichneter Artikel enthält. Sollte man aus diesem Grund die Zeitschrift nicht lesen? Es ist ja in Ordnung, aus persönlichen Gründen sein Abo zu kündigen, aber muss man deswegen so einen Bohei machen? Ganz streng ausgelegt (wie eben in diesem Fall) finde ich es auch nicht korrekt, dass auf deiner Seite ein Link zu deiner Kanzlei aufgeführt ist – was hat das mit Slow Food zu tun?
Ich stimme zu, die Erklärung der Öffentlichkeitsabteilung ist sehr schwammig und gefällt mir ebenso wenig. Dennoch ist aus meiner Sicht eine grundsätzliche Beurteilung der Thematik sehr schwierig – Zeitschriften haben einen Finanzierungsbedarf, kann/muss ich als entsprechendes Unternehmen einen Werbepartner ablehnen, weil dieser nicht in mein Profil passt?
Wie ist das bei dir als Rechtsanwalt? Würdest du Klienten ablehnen, wenn sie dir als moralisch nicht integer erschienen? Wahrscheinlich nicht, denn unter Juristen gilt ja (zurecht), dass jeder das Recht auf juristischen Beistand hat. Gilt ein solches Recht nicht auch in anderer Hinsicht? Ich behaupte nicht, dass diese beiden Dinge zu 100% vergleichbar sind, möchte aber zumindest einen entsprechenden Denkanstoß geben.